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Der Cyber Security Scheck 2023 & NIS2 in Österreich

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

 

 

Im Rahmen der #NIS2-Richtlinie zur Stärkung der digitalen Resilienz unserer Wirtschaft und Unternehmen hat die österreichische Bundesregierung mit der FFG den Cyber Security Schecks 2023 [1] als Förderprogramm aufgelegt.



Smart Security

 

Warum ist Cybersecurity & NIS2 relevant für mich?

 

Durch die zunehmende digitale Verflechtung von Unternehmen haben sich neben den großen Chancen und Effizienzen auch Risiken ergeben. In den Medien liest man immer häufigerg von Cyberangriffen auf große Konzerne und mittlerweile auch mittelständische Unternehmen.

 

Beispielsweise hat die Webseite Statista im Jahr 2023 eine Umfrage unter 903 Österreichern Unternehmen durchgeführt, ob diese in den letzten 12 Monaten Versuche von Cyberangriffen festgestellt haben.


Das Ergebnis war durchaus überraschend....


Waren es 2022 noch 67% der Unternehmen, die hier mit „ja“ geantwortet haben, waren es im Jahr 2023 ganze 100%! [2]

 

Ein klarer Hinweis, dass die Unternehmen in der EU versuchen müssen, Mindestanforderungen an den Schutz vor Cybercrime umzusetzen, um deren wirtschaftliche Position zu erhalten. Die potenziellen Schäden eines Cyberangriffes starten bei kurzfristigen Ausfällen der IT, über die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen und enden bei mehrtägigen Stillstand oder sogar Zerstörung von wichtigen Produktionsanlagen.

 

 

Ein valider Anlass für die Europäische Union dieses Risiko für die innergemeinschaftliche Wirtschaft mit gesetzlichen Mindestmaßnahmen zu reduzieren. Ab 17.10.2024 sind Unternehmen ab 50 Personen verpflichtet die NIS2-Richtlinie zu erfüllen.

 

 

Nutzen Sie diese Chance Ihr Unternehmen resilient im Bereich Cybercrime aufzustellen und gewinnen Sie durch eine konsequente und praxisorientierte Umsetzung sogar einen Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen gegenüber Ihrer Konkurrenz.

 

 

 

Wie wird gefördert?

Der Cyber Security Scheck fördert KMUs bei den Kosten für Beratungsleistungen und Technologien, welche für die Umsetzung von NIS2-Sicherheitsanforderungen nötig sind.

 

Die maximale Fördersumme liegt bei 10.000€ wobei die Förderquote maximal 40% der eingereichten Kosten beträgt.

 

Der Projektstart muss spätestens am 1.4.2024 erfolgen.


Beachten Sie, dass der Antrag auf Förderung wie immer vor dem Projektstart liegen muss.

 

 

 

Machen Sie von der Chance Gebrauch bis zum 15.01.2024 den Cybersecurity Scheck der FFG zu beantragen, als Startschuss für ein neues Projekt, oder unterstützen Sie bestehende Initiativen mit neuen Maßnahmen, welche gefördert werden können.

 

Unsere #NIS2-Arbeitsgruppe aus einer Vielzahl von unabhängigen Unternehmen, mit einer großen Abdeckung an Expertisen, steht Ihnen für die Erfüllung Ihrer Projekte zur Verfügung.

 

 

Kontaktieren Sie mich, für ein kostenloses Beratungsgespräch, indem ich Ihre Bedürfnisse und Gegenheiten mit Ihnen bespreche und Ihnen einen ersten Eindruck über die Anforderungen von NIS2 präsentiere.

 

 


Digital Security EU



Quellen:


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